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Seit 1. Oktober: Neue Kenntnisanforderungen für Fachanwälte in Strafrecht, Handelsrecht und Sportrecht

Zum 1. Oktober 2026 sind Änderungen der Fachanwaltsordnung in Kraft getreten. Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hatte am 1. Juni 2026 beschlossen, die nachzuweisenden theoretischen Kenntnisse für die Fachanwaltschaften Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht anzupassen. Das Bundesjustizministerium erhob keine Einwände, die BRAK veröffentlichte die Beschlüsse am 14. Juli 2026.

Von Konstantin Hellwig, Redaktion Kanzleikosmos: Markt, Berufsrecht, Digitalisierung, Gebühren, Köpfe der Anwaltschaft

Seit 1. Oktober: Neue Kenntnisanforderungen für Fachanwälte in Strafrecht, Handelsrecht und Sportrecht
Symbolbild: Kanzleikosmos (KI-generiert)

Die Fachanwaltsordnung hat sich zum 1. Oktober 2026 in drei Fachgebieten geändert. Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hatte in ihrer fünften Sitzung der achten Wahlperiode am 1. Juni 2026 beschlossen, die theoretischen Kenntnisse neu zu fassen, die Bewerber für die Fachanwaltschaften Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht nachweisen müssen. Das Bundesministerium der Justiz prüfte die Beschlüsse und erhob keine Einwände, die BRAK machte sie am 14. Juli 2026 bekannt. Seit dem 1. Oktober gelten die neuen Fassungen der betreffenden Paragrafen.

Die Änderungen betreffen die Kataloge der nachzuweisenden Rechtsgebiete in der Fachanwaltsordnung, also das, was Lehrgänge vermitteln und Klausuren abfragen müssen. Für das Strafrecht wird der Katalog an neuere Entwicklungen etwa im Wirtschafts- und Vermögensabschöpfungsrecht angepasst, im Handels- und Gesellschaftsrecht an Reformen des Personengesellschaftsrechts, im Sportrecht an die Praxis der Sportgerichtsbarkeit. Die Rechtsanwaltskammern wenden die neuen Anforderungen auf Anträge an, die nach dem Stichtag gestellt werden; für laufende Lehrgänge gelten Übergangsregeln der jeweiligen Kammer.

Die Satzungsversammlung ist das Parlament der Anwaltschaft und beschließt die Berufsordnung und die Fachanwaltsordnung; ihre Beschlüsse werden wirksam, wenn das Justizministerium sie nicht innerhalb von drei Monaten beanstandet.

Was das für Kanzleien heißt

Wer Mitarbeiter in einen der drei Fachanwaltslehrgänge schickt, sollte beim Anbieter nachfragen, ob das Curriculum die Fassung vom 1. Oktober 2026 abbildet. Antragsteller, deren Lehrgang vor dem Stichtag begonnen hat, sollten bei ihrer Kammer klären, welcher Katalog für sie gilt, bevor sie die Fallliste einreichen. Der Titel bleibt im Wettbewerb das stärkste Argument der Einzelkanzlei; die Anforderungen daran steigen leise, aber stetig.

Quellen

Laut Kanzleikosmos

„Zum 1. Oktober 2026 sind Änderungen der Fachanwaltsordnung in Kraft getreten. Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hatte am 1. Juni 2026 beschlossen, die nachzuweisenden theoretischen Kenntnisse für die Fachanwaltschaften Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht anzupassen. Das Bundesjustizministerium erhob keine Einwände, die BRAK veröffentlichte die Beschlüsse am 14. Juli 2026.“

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