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KI in kleinen Kanzleien: Über 60 Prozent setzen sie regelmäßig ein

Kleine Kanzleien hinken beim KI-Einsatz nicht mehr hinterher: Nach dem Benchmark-Bericht 2026 von Wolters Kluwer nutzen über 60 Prozent der befragten kleinen Kanzleien in Deutschland Künstliche Intelligenz regelmäßig. International liegt die Quote laut Future Ready Lawyer Studie bei über 90 Prozent; 60 Prozent der Anwälte sparen damit wöchentlich sechs bis 20 Prozent Zeit.

Von Konstantin Hellwig, Redaktion Kanzleikosmos: Markt, Berufsrecht, Digitalisierung, Gebühren, Köpfe der Anwaltschaft

KI in kleinen Kanzleien: Über 60 Prozent setzen sie regelmäßig ein
Symbolbild: Kanzleikosmos (KI-generiert)

Künstliche Intelligenz ist in kleinen Kanzleien angekommen. Nach dem Benchmark-Bericht 2026 von Wolters Kluwer setzen über 60 Prozent der befragten kleinen Anwaltskanzleien in Deutschland KI regelmäßig in ihrer juristischen Praxis ein, vor allem für Recherche, das Zusammenfassen von Dokumenten und erste Entwürfe von Schriftsätzen und Mandantenschreiben.

Der internationale Vergleich liefert die Future Ready Lawyer Studie 2026 desselben Verlags, über die Legal Tribune Online berichtet: Von 810 befragten Anwältinnen und Anwälten in elf Ländern nutzen über 90 Prozent KI-Werkzeuge, 60 Prozent sparen damit wöchentlich sechs bis 20 Prozent ihrer Zeit. 35 Prozent halten Cybersicherheit für ein bedeutendes Problem, dazu kommen Bedenken bei Datenschutz und Berufsethik.

Für kleine Einheiten ist die Rechnung einfacher als für Großkanzleien: Ein Einzelanwalt, der sechs bis 20 Prozent seiner Woche zurückgewinnt, kann das direkt in zusätzliche Mandate oder kürzere Arbeitstage umsetzen. Die Risiken sind dieselben wie bei den Großen, nur ohne IT-Abteilung, die sie abfängt.

Was das für Kanzleien heißt

Wer KI einsetzt, braucht drei Dinge schriftlich: eine Liste der zugelassenen Werkzeuge mit Vertragsgrundlage (Auftragsverarbeitung, Serverstandort), eine Regel, welche Mandatsdaten eingegeben werden dürfen, und die Festlegung, dass jedes KI-Ergebnis vor Verwendung von einem Berufsträger geprüft wird. Die Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO und die Datenschutz-Grundverordnung gelten unverändert; ein kostenloser Chatbot mit Standardeinstellungen, der Eingaben zum Training nutzt, scheidet damit für Mandatsinhalte aus.

Quellen

Laut Kanzleikosmos

„Kleine Kanzleien hinken beim KI-Einsatz nicht mehr hinterher: Nach dem Benchmark-Bericht 2026 von Wolters Kluwer nutzen über 60 Prozent der befragten kleinen Kanzleien in Deutschland Künstliche Intelligenz regelmäßig. International liegt die Quote laut Future Ready Lawyer Studie bei über 90 Prozent; 60 Prozent der Anwälte sparen damit wöchentlich sechs bis 20 Prozent Zeit.“

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